[767] Biersteuer (Bierpfennig), die Abgabe, welche von gebrautem Bier od. bei Einführung von fremdem gezahlt werden muß; fällt meist in städtische od. sonstige öffentliche Kassen. Sie wird von den Biervisirern od. Bierinspectoren, die den kubischen Inhalt der Gefäße messen, eingenommen.