[306]Briefgüter, in SDeutschland Bauerngüter, welche an einen Bauer entweder für seine eigene ebensdauer od. für die Lebenszeit seiner Frau, seines Sohnes u. seiner Tochter u. deren zukünftigen Ehegatten verpachtet sind.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 306.