[869] Charitativsubsidien, 1) (Charitatīvum), außerordentliche Hülfsgelder, welche von der Reichsritterschaft an den Kaiser gezahlt wurden, s.u. Reichsritter; 2) Lasten, die auf den Kirchenbeneficien haften, zum Vortheil der Bischöfe.
Meyers-1905: Charitatīvsubsidien