[295] Comitāt (v. lat.), 1) im alten Deutschland so v. w. Geleit, Waffenbrüderschaften, s. u. Deutschland (Ant.); 2) feierliche Begleitung eines von einer Universität abgehenden Studenten durch seine Freunde u. Bekannte, zu Wagen u. Pferde; schließt meist mit einem Commers in einem benachbarten Ort. Von der Universität Gewiesene dürfen nicht comitirt werden.
Pierer-1857: Comitāt [2] · Aba-ujvarer Comitat