[323]Compulsor (lat.), 1) unter den Kaisern, der das Volk zur Verrichtung der öffentlichen Arbeiten u. zur Bezahlung der Abgaben anhielt; 2) in den Klöstern, der den Mönchen die Bet- u. Singstunden ansagt.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 323.