[352]Conferiren (v. lat.), 1) übertragen, bes. ein Amt, eine Stelle; 2) sich besprechen, verhandeln; 3) vergleichen; 4) so v. w. Einwerfen. Daher Conferirung, Vergleichung, Übertragung.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 352.