[415] Contremine (spr. Kongtrmin), 1) (Kriegsw.), die Gegenmine, welche der Belagerte anlegt, um den Minen des Belagerers entgegenzuarbeiten; 2) Vereinigung von Börsenspeculanten (Contremineurs), um auf das Herabgehen der Curse zu wirken, s. u. Börse IV.). Daher Contreminiren, 1) von der Festung aus gegen die Angriffsminen der Belagerer Gegenminen vortreiben; vgl. Mine; 2) Jemand heimlich entgegenwirken.