[515] Creditbriefe (Accreditive), offene Briefe, welche eine Anweisung von einem Handlungshause auf einen seiner Correspondenten an einem fremden Platze enthalten, damit der Inhaber darauf Gelder bis zu einer gewissen Summe erheben könne. Die auf solche C. gemachte Zahlungen sind so gut als Wechselzahlungen; doch genießen die C. nicht das Wechselrecht.