[541]Criminiren (v. lat.), beschuldigen, anklagen, in der Regel mit dem Nebenbegriffe von fälschlicher Anklage. Häufig wird dafür auch das, eigentlich für den entgegengesetzten Begriff gebildete Incriminiren gebraucht.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 541.