Diamartyrĭa

[108] Diamartyrĭa (gr.), Anrufen von Zeugen, geschah im attischen Proceß sowohl durch den Kläger, welcher die Rechtmäßigkeit seiner Klage, als auch durch den Beklagten, welcher seine Einrede gegen die Einführung der Klage durch Zeugen zu beweisen suchte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 108.
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