[235] Domicīl (v. lat. Domicilĭum), 1) als D. habitationis, der Wohnort, Aufenthaltsort, u. D. origĭnis. Heimath, Vaterland; 2) (D planēlae, Astrol.), s.u. Haus (Astrol.). Daher Domiciliren, an einem Orte wohnhaft sein. Domicilirte Wechsel sind solche welche auf einen, von dem Wohnort des Bezogenen verschiedenen Zahlungsort lauten.