Doppelverhältniß

[262] Doppelverhältniß (Ratio duplicata, Math.), ein aus 2 gleichen Verhältnissen zusammengesetztes, z.B. a : b, duplicirt aa : bb. Der Exponent des D-es ist das Quadrat der Exponenten des zugehörigen einfachen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 262.
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