Drehscheibe

[302] Drehscheibe, 1) eine drehbare, horizontale, hölzerne, mit Schienen versehene runde Scheibe, welche dazu dient, eine Locomotive so zu bewegen, daß sie die ihrer ursprünglichen entgegengesetzte Richtung erhält; 2) so v.w. Töpferscheibe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 302.
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