Eingelegtes Tonstück

[545] Eingelegtes Tonstück, das eigentlich nicht zur aufgeführten Musik, z.B. einer Oper, gehört, aber in dasselbe eingefügt ist, damit sich ein Sänger od. Virtuos vorzüglich auszeichnen kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 545.
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