[47]Extratage (Extraliegetage, Handelsw.), nennt man an einigen Hafenplätzen, wo zum Laden u. Lossen eine bestimmte Anzahl Tage nach Ortsgebrauch gelten, die Tage, welche der Schiffer länger als diese bestimmte Zeit braucht.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 47.