[129] Faßlichkeit, Darstellung der Unterrichtsgegenstände, so daß bei gehöriger Aufmerksamkeit diejenigen, für welche der Unterricht bestimmt ist, auch wirkliche Erkenntniß u. Belehrung dadurch erhalten. Die F. muß bes. das Fassungsvermögen der zu Unterrichtenden berücksichtigen, welches theils in natürlicher Anlage, theils in gehöriger Vorbildung zu einem zu empfangenden Unterrichte gegründet ist.