[245]Feuerschirm, 1) große Blechtafel mit Füßen, welche vor das Kamin, od. auf dem Herde vor das Feuer gesetzt wird, um die Hitze des Feuers abzuhalten; 2) Theil des Gewehrschlosses, s.d.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 245.