Flügelführer

[387] Flügelführer, 1) nach einigen Reglements Unteroffiziere od. alte Soldaten, die ihren Platz in der äußersten Rotte rechts u. links jedes Zuges haben, um die Evolutionen desselben desto pünktlicher auszuführen; 2) bei einer Treibjagd diejenigen Jagdkundigen, welche die Flügel der Treiber leiten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 387.
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