Freischürfen

[697] Freischürfen, die Erlaubniß, in einer Gegend zu schürfen u. das Gebirge zu untersuchen; sie wird durch einen vom Bergmeister ausgestellten Schürfzettel erlangt, u. kein Grundbesitzer darf dann das Schürfen hindern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 697.
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