[697]Freischürfen, die Erlaubniß, in einer Gegend zu schürfen u. das Gebirge zu untersuchen; sie wird durch einen vom Bergmeister ausgestellten Schürfzettel erlangt, u. kein Grundbesitzer darf dann das Schürfen hindern.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 697.