[708]Freundskauf, ein Kaufcontract, durch welchen aus besonderen freundschaftlichen Verhältnissen der Verkäufer die Sache wissentlich um einen niedern Preis verkauft, od. der Käufer wissentlich einen hohen Preis für die Sache gibt.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 708.