[772] Frumentatĭo (lat.), Vertheilung von Getreide (Frumentum) unter die Armen, entweder unentgeltlich, od. nach den Erumentariae leges (s.d.) zu geringem Preise. Jeder Getreideempfänger erhielt eine Marke (Frumentaria tessĕra) mit Bezeichnung der zu beziehenden Portion; ausgetheilt wurde es von den Frumentarii.