[57]Gegensiegel (Diplom.), ein kleineres Privat- u. Nebensiegel, welches dem Hauptsiegel beigedruckt wird; wird es auf die Rückseite des Hauptsiegels gedruckt, so heißt es Rücksiegel.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 57.