Generalcapitán
[141] Generalcapitán, 1) sonst in einigen Staaten so v.w. Generalissimus; 2) in Venedig ehedem der oberste Befehlshaber zur See, meist auf drei Jahre gewählt; beaufsichtigte zugleich die Häfen; 3) in Spanien so v.w. Feldmarschall, eigentlich der General über die Provinz.[141]