Generalhypothek

[142] Generalhypothek, eine Hypothek, bei welcher ein ganzes Vermögen od. eine ganze allgemeine Gattung desselben. (z. B. sämmtliches Mobiliar) verpfändet werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 142.
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