Grenzjäger

[585] Grenzjäger, 1) so v.w. Grenzförster; 2) militärisch bewaffneter Beamter, der an den Grenzen eines Landes die Aufsicht hat, daß nicht verbotene, od. mit Zoll belegte Waaren heimlich eingeführt werden; vgl. Douaniers.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 585.
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