[521] Honoratiōren (v. lat., Geehrtere), 1) Personen, welche ein öffentliches Amt bekleiden, od. doch ein, vom Staate gegebenes Prädicat haben, angesehene Kaufleute, Fabrikanten, Künstler von Belang; 2) Alle, die in ihrem Wohnorte ein gewisses Ansehn als Gebildete genießen.