Kassendefect
[363] Kassendefect (Kassendeficit), was an dem Status einer Kasse fehlt; ein Mangel in den öffentlichen Kassen wird, wenn der Kassirer nicht nachweist, daß er ohne sein Verschulden entstanden ist, als Kassendiebstahl (Kassenveruntreuung) betrachtet; s. Amtsverbrechen II C) b).