[639] Kohlenbrenner, 1) unzünftige Personen, welche auf Rechnung der Hüttenwerke, od. der Besitzer großer Forsten, od. auf eigene Rechnung Kohlen brennen. Bisweilen bezahlen sie dann eine bestimmte Summe für den jährlichen Bedarf. Sie sind entweder Meiler- od. Grubenköhler, je nachdem sie in Meilern od. Gruben brennen. Führen sie die Aufsicht für Rechnung Anderer (Redemeister), so heißen sie Köhlermeister, die Gehülfen der K. Kohlenbrennerknechte; 2) so v.w. Carbonari.