Lausnitz [2]

[172] Lausnitz, 1) Dorf im Gerichtsamt Königsbrück des königlich sächsischen Kreisdirectionsbezirkes Bautzen mit 560 Ew.; war bis 1804 der Sitz eines darnach benannten Amtes; 2) (Klosterlausnitz), Dorf im Amte Eisenberg des Herzogthums Altenburg; Forstamt, Jagdschloß, viel Zimmerleute u. sonstige. Holzarbeiter;. vormals ein der Jungfrau Maria geweihtes Nonnenkloster Augustinerordens, welches vor der Mitte des 12. Jahrh. gestiftet, 1522 aufgehoben u. aus dem Grundbesitz ein fürstliches Kammergut, jetzt Staatsdomäne, gebildet wurde; 1200 Ew.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 172.
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