Lehrbuch

[232] Lehrbuch, Schrift, welche zum Unterrricht Anderer in einer Wissenschaft verabfaßt ist: entweder nur zum Leitfaden beim mündlichen Unterricht, als Compendium, u. ist dann nur von beschräklem Umfange, od. auch zur Selbstbelehrung, od. zur Erweiterung bereits ersaßter Kenntnisse, wo ihm die noch nöthigen Erläuterungen od. Nachweisungen beigegeben werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 232.
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