Leuchtsteine

[315] Leuchtsteine, sind Stoffe, welche, wenn sie dem Sonnenlichte ausgesetzt od. erwärmt worden sind, nachher noch eine Zeit lang im Dunkeln leuchten. Diese Eigenschaft zeigen bes. manche Diamanten, Flußspath, Chlorophan, Cantons Phosphor, Balduins Phosphor, Hombergs Phosphor, Verbindungen von Kalk mit Realgar u. Schwefelantimon etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 315.
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