[371]Ligagefäden, bei großblumigen reichen Stoffen, besondere seine Kettenfäden, durch die der einbrochirte reiche Faden od. Lahn anliegender gemacht wird, sie werden in die Ligageschäfte einpassirt, od. mit den Ligagetritten getreten.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 371.