[459] Locken, 1) der natürliche Ruf eines Vogels, bes. der Turteltauben u.a. Vögel; 2) ein Thier durch die Nachahmung seines Tones wohin rufen, s. Locke 5); 3) in Festungen das Rühren der Trommel, etwa eine Viertelstunde vor dem Zapfenstreiche; nach diesem erfolgt der Thorschluß.[459]
Adelung-1793: Locken (2) · Locken (1) · Löcken
Pierer-1857: Locken [1]