[921] Marschroute, 1) der einer Truppe od. einzelnen Soldaten vorgeschriebene Weg, auf dem sie nach einem entfernten Punkt gelangen sollen; sie wird nach Etappen bestimmt; 2) der Paß, in welcher[921] diese Etappen u. die Competenzen, welche die marschirenden Truppen zu erhalten haben, benannt sind.