[630]Nachmittag, 1) die nächsten Stunden nach Mittags 12 Uhr; daher Nachmittagswache, die Offizierswache an Bord, von 12 Uhr Mittags bis 4 Uhr Abends; 2) nach dem Genusse der Mittags-, mahlzeit bis zum Abend.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 630.