[632] Nachsteuer, 1) so v.w. Abzugsgeld; 2) bei einem neu eingeführten Zoll der noch nachzuzahlende Betrag desselben für die etwa noch lagernden zollbaren Waaren.
Adelung-1793: Nachsteuer, die
Brockhaus-1809: Die Nachsteuer
Brockhaus-1911: Nachsteuer
Meyers-1905: Nachsteuer