Niethammer [1]

[947] Niethammer, 1) Hammer, welchen man auf das eine Ende des Niets hält, wenn man das andere breit hämmert; 2) (Bankhammer), Hammer, mit wenig gewölbter Bahn, unter audern zum Bilden der Schließköpfe an den Nieten, beim Vernieten gebraucht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 947.
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