Niethammer [1]
[947] Niethammer, 1) Hammer, welchen man auf das eine Ende des Niets hält, wenn man das andere breit hämmert; 2) (Bankhammer), Hammer, mit wenig gewölbter Bahn, unter audern zum Bilden der Schließköpfe an den Nieten, beim Vernieten gebraucht.