[109]Normalmaße, Normalgewichte, Normallänge, die Maße u. Gewichte, welche, nach den gesetzlichen Vorschriften genau gefertigt, bei den Behörden zur Bildung u. Prüfung der in diesem Staate gebräuchlichen Maße u. Gewichte dienen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 109.