Normaluhr

[109] Normaluhr, diejenige, so genau als möglich gehende, mit einem des Nachts erleuchteten, transparenten Zifferblatt versehene Uhr, nach welcher alle übrigen öffentlichen Uhren im Gange erhalten werden. Der Gang der N-en wird so oft als möglich, durch astronomische Beobachtungen geprüft.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 109.
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