Obstkuchen

[195] Obstkuchen, Kuchen, dessen Teig mit allerhand Obst überlegt u. mit diesem zugleich gebacken ist. Die gewöhnlichsten O. sind Äpfel-, Johannisbeer-, Kirsch- u. Pflaumenkuchen. Zu feineren Gebäcken werden auch dieselben Sorten eingesotten od. eingemacht benutzt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 195.
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