Ohrbinde

[243] Ohrbinde, Binde für Schäden des Ohrs, od. auch in der Ohrgegend; besteht aus zwei, vier Ellen langen, zwei querfingerbreiten Binden, welche so zusammengenäht werden, daß das Ende der einen 1/2 Elle lang hervorragt. Beide werden nun so angelegt, daß sie sich kreuzen u. so Befestigung erhalten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 243.
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