[252]Ökonom (v. gr.), 1) s. Oeconomus;2) Landwirth, bes. der gebildetere, welcher sein Fach wissenschaftlich erlernt hat; daher ein Rittergutsbesitzer, welcher sein Gut selbst, bewirthschaftet; auch Pachter, Verwalter etc. Vgl. Ökonomie 3).
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 252.