Papierwage

[629] Papierwage, Wage, an welcher man bei Auflegung eines einzigen Bogens das Gewicht eines ganzen Rießes ablesen kann; sie ist entweder eine gleicharmige Schalenwage mit verjüngten Gewichtsstücken, u. zwar wiegt das Einpfundstück 1/480 od. 1/500 Pfund, je nachdem man Rieße von 480 od. 500 Bogen wiegen will; od. sie ist eine Zeigerwage, auf deren Gradbogen zwei Scalen nach Pfunden des Rießgewichtes angebracht sind, eine für 480 Bogen, die andere für 500 im Rieß.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 629.
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