[673]Parastăsis (gr.), 1) Darstellung als Vergegenwärtigung od. Beweisführung; 2) in der Gerichtssprache eine kleine Geldsumme, welche der Kläger bei gewissen Klagen beim Anfang des Processes bei den Richtern niederlegte.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 673.