Pläth

[189] Pläth, leichtes Floß, welches, wenn Flußschiffe von der Werfte in den Fluß od. Kanal gelassen werden u. zu fürchten ist, daß sie zu sehr an das entgegengesetzte Ufer anstoßen, daselbst hingelegt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 189.
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