Prämisse

[460] Prämisse (v. lat.), 1) die Vordersätze eines Schlusses, s.d.; 2) die Urtheile, aus welchen man einen Schluß zieht; überhaupt 3) etwas Vorausgeschicktes; Praemisso titulo (abgekürzt P. T.), mit Voraussetzung des Titels. Praemissis praemittendis (gewöhnlich abgekürzt p. p.), vorausgeschickt, was vorausgeschickt werden muß; mit Beseitigung aller Curialien, in Briefen u. dergl. statt des Titels.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 460.
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