Promesse

[621] Promesse (fr., spr. Promeß), 1) eine vorläufige, aber bestimmte schriftliche Erklärung, Einem zu einer bestimmten Zeit eine bestimmte Zahlung leisten, od. 2) (Promessenspiel) einen Gegenstand für solche liefern zu wollen, z.B. Staatspapiere zu einem gewissen Preis, welches letztere in verschiedenen Staaten verboten ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 621.
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