[655]Provinzial, der den Klöstern der Provinz eines Ordens Vorgesetzte, der dem Provinzialcapitel, welches aus den Äbten od. Prioren der verschiednen Klöster besteht, vorsitzt; der P. steht unter dem Ordensgeneral.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 655.