[728] Quacksalber, ein Arzt, welcher ohne die Arzneikunst studirt zu haben u. ohne Erlaubniß des Staats prakticirt. Q. unterliegen polizeilicher Strafe.
Adelung-1793: Quacksalber, der
Brockhaus-1837: Quacksalber
Meyers-1905: Quacksalber