[774] Quote (v. lat.), bei gemeinschaftlichem Gewinn od. Verlust od. bei Abgaben der Antheil, welcher auf den Einzelnen od. auf einen besteuerten Gegenstand kommt; daher Quotiren, diese Vertheilung bewirken; Quotation (Quotisation), die Antheilsberechnung; Quotität, das Antheilsverhältniß.